Rechtsprechung
   VK Arnsberg, 05.08.2013 - VK 12/12   

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https://dejure.org/2013,25195
VK Arnsberg, 05.08.2013 - VK 12/12 (https://dejure.org/2013,25195)
VK Arnsberg, Entscheidung vom 05.08.2013 - VK 12/12 (https://dejure.org/2013,25195)
VK Arnsberg, Entscheidung vom 05. August 2013 - VK 12/12 (https://dejure.org/2013,25195)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschaffungsentscheidung eines öffentlichen Auftraggebers als Ermessensentscheidung (Beurteilungsermessen); Überprüfbarkeit einer den Wettbewerb ausschränkenden oder einschränkenden Produktfestlegung

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschaffungsentscheidung muss beweis- und überprüfbar sein!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschaffungsentscheidung muss beweis- und überprüfbar sein! (VPR 2013, 1037)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2013, 831 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 22.05.2013 - Verg 16/12

    Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb hinsichtlich

    Auszug aus VK Arnsberg, 05.08.2013 - VK 12/12
    Im Rahmen der weiteren Prüfung kamen die Beteiligten auf Vorschlag der Kammer jedoch überein, das Verfahren bis zur Entscheidung des OLG Düsseldorf in der Parallelsache VII Verg 16/12 gegen eine Entscheidung der VK Düsseldorf auszusetzen, weil in diesem Zusammenhang zum einen eine Entscheidung über die Frage des hier ebenfalls streitigen Inhouse-Geschäfts zu erwarten war als auch über die Frage der grundsätzlichen Anwendbarkeit des Ausnahmetatbestandes des § 3 EG Abs. 4 lit. c) VOL/A.

    Das OLG Düsseldorf hat in seiner Entscheidung vom 22.5.- (Verg 16/12), das von der hiesigen Antragstellerin ebenfalls gegen die Einführung H##-Software der Beigeladenen an einer nordrheinwestfälischen Hochschule betreiben wurde, eine Inhouse-Vergabe ausgeschlossen, in dem dort entschiedenen Fall aber die Anwendbarkeit des § 3 EG Abs. 4 lit. c) VOL/A bejaht mit der Begründung, im Rahmen ihres Auftraggeberbestimmungsrechtes habe die dortige Antragsgegnerin sich zu Recht für das Produkt der Beigeladenen und damit für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb entschieden, weil das Produkt der Beigeladenen schon aufgrund des Wegfalls von Lizenzgebühren unzweifelhaft kostengünstiger war und nach der Beweisaufnahme auch der Umstellungsaufwand auf das Produkt der Antragstellerin erheblich größer sei.

    Wenn der Auftraggeber in diesem Rahmen sich auf ein Produkt festlegt, stehen ihm damit nach der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 22.5.- - VII Verg 16/12- auch die Möglichkeiten des § 3 Abs. 4 lit c) VOL/A -EG zu.

    Ob und inwieweit diese Unvollständigkeit in die Erwägungen des Gutachters im Verfahren Verg 16/12 eingeflossen sind, ist aus der Entscheidung nicht ersichtlich.

    Es ist zwar in der Rechtsprechung angesprochen, dass zu den Gründen für die Festlegung eines einzigen - den Wettbewerb ausschließenden - Alleinstellungsmerkmals auch kaufmännische und - wie es nach der Entscheidung vom 22.5.-, Az.: Verg 16/12, scheint - auch rein praktische wie eine - angenommen - vereinfachte Implementation ("Administrationsaufwand") gehören kann.

  • EuGH, 15.10.2009 - C-275/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus VK Arnsberg, 05.08.2013 - VK 12/12
    Anders ist auch die Entscheidung des EuGH vom 15.10.2009 , Rs. C-275/08) nicht zu verstehen, wenn sie zumindest ernsthafte Nachforschungen auf europäischer Ebene fordert - und diese natürlich belegt.

    Diese Ausnahmen sind eng auszulegen (so auch der EUGH v.15.10.2009, Rs. C-275/08, Rdnr. 55).

    Der EuGH fordert daher für den Nachweis des behaupteten Alleinstellungsmerkmals ernsthafte Nachforschungen auf europäischer Ebene - so auch im Fall der Datenzentrale ###X bei der Beschaffung einer Software zur Verwaltung der Kfz-Zulassung (EuGH v.15.10.2009, Rs. C-275/08, Rdnr. 61).

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender

    Auszug aus VK Arnsberg, 05.08.2013 - VK 12/12
    Die nach der Rechtsprechung erforderlichen Schritte (OLG Düsseldorf vom 1.8.2012, VII-Verg 10/12) des internen Beschaffungsentschlusses und der Erfassung von Maßnahmen zur Bestimmung der Auftragnehmer sind durch das Vorgehen der Antraggegners nach Auffassung der Kammer damit erfüllt.

    (OLG Düsseldorf v.1.8.2012 , Az.: VII-Verg 10/12, Leitsatz 6).

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - Verg 63/10

    Vergaberechtswidrigkeit der unterbliebenen Bildung von Fachlosen

    Auszug aus VK Arnsberg, 05.08.2013 - VK 12/12
    Anderes würde die Eilverfahren - trotz gelockerter Rechtsprechung zur Ergänzbarkeit von Ermessensentscheidungen im Nachprüfungsverfahren - (vgl. OLG Düsseldorf vom 23.3.2011 - Verg 63/10), unerträglich überlasten.
  • OLG Düsseldorf, 23.04.2001 - Verg 28/00

    Kosten nach Beschwerderücknahme

    Auszug aus VK Arnsberg, 05.08.2013 - VK 12/12
    Über den Ersatz der Rechtsverfolgungskosten der Beigeladenen ist nach einer Billigkeitsprüfung im Einzelfall zu entscheiden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.April 2001, Az.: Verg 28/00).
  • OLG Koblenz, 28.10.2009 - 1 Verg 8/09

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Ausschreibung der Beförderung behinderter Schüler;

    Auszug aus VK Arnsberg, 05.08.2013 - VK 12/12
    Sie verweist hierzu auf den Beschluss des OLG Koblenz vom 28.10.2009 mit dem Az. 1 Verg 8/09.
  • OLG Düsseldorf, 14.04.2005 - Verg 93/04

    Einschränkung der Festlegung auf ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte

    Auszug aus VK Arnsberg, 05.08.2013 - VK 12/12
    OLG Düsseldorf Beschluss vom 14.4.2005, Az.: Verg 93/04:.
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2014 - Verg 29/13

    Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb hinsichtlich

    Auf die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 5. August 2013, VK 12/12, aufgehoben.

    Die Antragsgegnerin und die Beigeladene beantragen, den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 05.08.2013, VK 12/12, aufzuheben und den Nachprüfungsantrag zurückzuweisen.

  • VK Sachsen, 12.05.2016 - 1/SVK/002-16

    Modellvorhaben nach § 63 SGB V ist öffentlicher Dienstleistungsauftrag!

    Der Auftraggeber kommt dieser Beweislast nur dann nach, wenn er darlegen kann, dass einzig dieser Anbieter für die Ausführung des Auftrages in Betracht kommt (EuGH, Urt. v. 15.10.2009 - C-275/08; VK Arnsberg, B. v. 05.08.- - VK 12/12; VK Berlin, B. v. 30.07.- - VK - B 1 - 13/13).
  • VK Arnsberg, 17.09.2013 - VK 15/13

    Festlegung auf bestimmtes Produkt ist transparent zu dokumentieren!

    Anders als gelegentlich in der Literatur vertreten, ist die Kammer bei dieser weiten Öffnung des Auftraggeberbestimmungsrechts, die ja zur weitgehenden Einschränkungen des Wettbewerbs führt und eine Ausschreibung zur Händlerabfrage wandelt (vgl. besonders signifikant VK Südbayern, Beschluss v. 05.06.2013, Az.: Z3-3-3194-1-12-03/13), dass für diesen Nachweis nicht nur eine unveröffentlichte Dokumentation der Sachgründe ausreicht, sondern auch deren sachlicher Nachweis und dies auch schon im Vergabeverfahren, - nicht erst im Nachprüfungsverfahren -, erforderlich ist (vgl. VK Arnsberg vom 5.8.2013, Az.: VK 12/12).
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